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Aktuelles aus Niederwallmenach

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Daten und Fakten

Klartext zur Windenergie - Faktencheck

 

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Faktencheck Windenergie

 

Quelle: Landesenergieagentur Baden Württemberg (KEA-WB)

 

Auszug Inhaltsverzeichnis KEA-BW
Daten und Fakten

Weitere Schritte:

  • Die Gemeinden wählen über ein geregeltes Verfahren einen passenden 
    Projektpartner aus (Wirtschaftlichkeitsprüfung, fairer Wettbewerb, 

    Kriterienkatalog zur einheitlichen Bewertung der Angebote).

  • Dazu erstellen die Gemeinden einen Kriterienkatalog, der die Interessen der Gemeinden wiederspiegelt.

  • Die Gemeinden erteilen den Zuschlag und schließen einheitliche 
    Pachtverträge mit dem Projektierer, der nicht nur die Pachteinnahmen regelt sondern die Gemeinden auch gegen Risiken absichert.

 

Beispiel Kriterienkatalog:

  • Intakte Waldflächen (oder: über 120 Jahre alte Bestände) sollen geschont werden. Es sollen bereits 

  • vorhandene Windwurf- und Rodungsflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen genutzt werden

  • Bei Eingriffen in den Wald ist die Wiederaufforstung innerhalb kurzer Zeitfenster durchzuführen.

  • Fällung und Vermarktung der zu fällenden Bäume soll von der Kommune selbst vorgenommen werden.

  • Die gesetzlich vorgegebenen Ausgleichsmaßnahmen sollen mit der Gemeinde abgestimmt werden.

  • Es werden im Verfahren Angaben zur Recyclingfähigkeit der Anlagen erwartet.

  • Ein Beteiligungsmodell mit Bürgerbeteiligung und der Gemeinde als Gesellschafter soll möglich sein 

  • (Zulassung alternativer Beteiligungsmodelle, Bürgerenergiegenossenschaft)

  • Die Gemeinde soll ein Mitspracherecht bei Veräußerung der Anlagen haben

  • Es soll im Hinblick auf den produzierten Strom einen günstigen Stromtarif für Bürger/innen geben.

 

Aufgaben eines Projektierers:

  • Standort-Prüfung

  • Bestimmung des Windpotentials

  • Technische Planung

  • Abwicklung der Genehmigungsverfahren

    (Immissionsschutz und Artenschutz)

  • Netzanschlussplanung

  • Betriebswirtschaftliche Konzeption/ Finanzierung/ 

  • Bürgschaften/ Stromvergütung

  • Einkauf der Windenergieanlagen

  • Bau und Inbetriebnahme

 

Interessenbekundungsverfahren (IBV)

 

Das Interessenbekundungsverfahren ist eine Möglichkeit der öffentlichen Hand, 

eine Investorenauswahl innerhalb eines strukturierten Beschaffungsverfahrens zu treffen. (Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Wettbewerb)

Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH als Tochterunternehmen des Gemeinde und Städte Bundes unterstützt Gemeinden bei der Durchführung inkl. Rechtsberatung, die Kosten trägt i.d.R. der Projektierer.

 

 

IBV