- 14.06.2026 Public Viewing WM 2026 „Deutschland-Curacao“
- 21.06.2026 Der TuS Niederwallemenach bittet um Unterstützung bei der Abstimmung.
- 26.06.2026 Besuch aus der Partnergemeinde Corpeau
- 14.06.2026 Public Viewing WM 2026 „Deutschland-Curacao“
- 21.06.2026 Der TuS Niederwallemenach bittet um Unterstützung bei der Abstimmung.
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- 26.06.2026 Besuch aus der Partnergemeinde Corpeau
Aktuelles aus Niederwallmenach
22.03.2026
09.05.2026
Daten und Fakten
Klartext zur Windenergie - Faktencheck
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Quelle: Landesenergieagentur Baden Württemberg (KEA-WB)
Weitere Schritte:
Die Gemeinden wählen über ein geregeltes Verfahren einen passenden
Projektpartner aus (Wirtschaftlichkeitsprüfung, fairer Wettbewerb,Kriterienkatalog zur einheitlichen Bewertung der Angebote).
Dazu erstellen die Gemeinden einen Kriterienkatalog, der die Interessen der Gemeinden wiederspiegelt.
Die Gemeinden erteilen den Zuschlag und schließen einheitliche
Pachtverträge mit dem Projektierer, der nicht nur die Pachteinnahmen regelt sondern die Gemeinden auch gegen Risiken absichert.
Beispiel Kriterienkatalog:
Intakte Waldflächen (oder: über 120 Jahre alte Bestände) sollen geschont werden. Es sollen bereits
vorhandene Windwurf- und Rodungsflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen genutzt werden
Bei Eingriffen in den Wald ist die Wiederaufforstung innerhalb kurzer Zeitfenster durchzuführen.
Fällung und Vermarktung der zu fällenden Bäume soll von der Kommune selbst vorgenommen werden.
Die gesetzlich vorgegebenen Ausgleichsmaßnahmen sollen mit der Gemeinde abgestimmt werden.
Es werden im Verfahren Angaben zur Recyclingfähigkeit der Anlagen erwartet.
Ein Beteiligungsmodell mit Bürgerbeteiligung und der Gemeinde als Gesellschafter soll möglich sein
(Zulassung alternativer Beteiligungsmodelle, Bürgerenergiegenossenschaft)
Die Gemeinde soll ein Mitspracherecht bei Veräußerung der Anlagen haben
Es soll im Hinblick auf den produzierten Strom einen günstigen Stromtarif für Bürger/innen geben.
Aufgaben eines Projektierers:
Standort-Prüfung
Bestimmung des Windpotentials
Technische Planung
Abwicklung der Genehmigungsverfahren
(Immissionsschutz und Artenschutz)
Netzanschlussplanung
Betriebswirtschaftliche Konzeption/ Finanzierung/
Bürgschaften/ Stromvergütung
Einkauf der Windenergieanlagen
Bau und Inbetriebnahme
Interessenbekundungsverfahren (IBV)
Das Interessenbekundungsverfahren ist eine Möglichkeit der öffentlichen Hand,
eine Investorenauswahl innerhalb eines strukturierten Beschaffungsverfahrens zu treffen. (Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Wettbewerb)
Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH als Tochterunternehmen des Gemeinde und Städte Bundes unterstützt Gemeinden bei der Durchführung inkl. Rechtsberatung, die Kosten trägt i.d.R. der Projektierer.






