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Aktuelles aus Niederwallmenach

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Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzes Auftrag

Der gesetzliche Auftrag

Deutschland hat sich durch das Bundesgesetz (WindBG) das Ziel gesetzt, mehr Platz für Windräder zu schaffen. Rheinland-Pfalz muss dafür bestimmte Prozentsätze seiner Landesfläche reservieren:

  • Bis Ende 2027: Mindestens 1,4 % der Landesfläche.

  • Bis Ende 2032: Mindestens 2,2 % der Landesfläche.

     

Die Rheinland-Pfälzische Besonderheit

Das Land hat mit einem eigenen Gesetz (LWindGG) reagiert, das seit März 2024 gilt. Dabei ist Rheinland-Pfalz ehrgeiziger als der Bund:

  • Das Ziel von 2,2 % soll bereits bis Ende 2030 erreicht werden – also zwei Jahre früher als vom Bund gefordert.

     

Wer muss handeln?

Die Verantwortung liegt bei den Trägern der Regionalplanung. Das sind die Planungsgemeinschaften in den verschiedenen Regionen des Landes (z. B. Mittelrhein-Westerwald oder Rheinhessen-Nahe). Sie müssen in ihren Regionalplänen konkret festlegen, wo Windenergieanlagen stehen dürfen.

 

Wie geht es weiter?

Damit nicht jede Region exakt den gleichen Anteil liefern muss (da manche Gegenden windiger oder bebauter sind als andere), wurde eine Potenzialanalyse erstellt.

  • Diese Analyse zeigt, wo Windkraft theoretisch am besten möglich ist.

  • Auf dieser Basis wird ein neues Gesetz vorbereitet, das jeder Region ein individuelles Teilflächenziel zuweist. So wird die Last der 2,2 % fair und sinnvoll auf das ganze Bundesland verteilt.

 

Quelle

Was ist die Regionalplanung?

Die Regionalplanung ist das Bindeglied zwischen der großen Landesplanung (für ganz Rheinland-Pfalz) und der kleinen Bauleitplanung (der einzelnen Städte und Gemeinden). Sie schaut „über den Tellerrand“ einer einzelnen Kommune hinaus und plant vorausschauend für eine ganze Region.

 

Ihre Hauptaufgaben

  • Koordination: Sie gleicht verschiedene Interessen ab – zum Beispiel zwischen Wirtschaft, Naturschutz, Wohnungsbau und Verkehr.

  • Ordnung: Sie legt fest, wo Siedlungen wachsen dürfen und welche Flächen für die Natur oder die Landwirtschaft frei bleiben müssen.

  • Zusammenfassung: Sie bündelt staatliche Vorgaben und kommunale Wünsche zu einem gemeinsamen Konzept.

     

Die Regionen in Rheinland-Pfalz

Das Land ist für diese Planung in feste Gebiete unterteilt. Die Verantwortung tragen die sogenannten Planungsgemeinschaften:

  1. Mittelrhein-Westerwald

  2. Rheinhessen-Nahe

  3. Trier

  4. Westpfalz

 

Das wichtigste Werkzeug: Der Regionale Raumordnungsplan (ROP)

Dieser Plan ist das „Gesetzbuch“ der Region. Er konkretisiert die allgemeinen Ziele des Landes für die spezifischen Bedürfnisse vor Ort.

 

Quelle

Landesplanung
Kriterien

Der regionale Raumordnungsplan (ROP) wirkt wie ein Grobsieb. Er entscheidet nicht über jedes einzelne Detail eines Windrads, aber er legt fest, wo es überhaupt Sinn ergibt und wo es strikt verboten ist.

Hier ist der Prozess, wie dieser Plan den Bau eines Windparks beeinflusst:

1. Die Einteilung der Landschaft

Der Plan teilt die Region in verschiedene Zonen ein. Für die Windkraft sind drei Kategorien entscheidend:

  • Vorranggebiete: Hier hat die Windenergie "Vorfahrt". Andere Nutzungen (wie z. B. der Schutz des Landschaftsbildes) müssen hintenanstehen. Wenn ein Investor hier bauen will, hat er sehr gute Karten.

  • Ausschlussgebiete: Hier ist Windkraft von vornherein verboten. Das betrifft meistens Naturschutzgebiete, wichtige Zugvogel-Routen oder Gebiete, die zu nah an Wohnsiedlungen liegen.

  • Vorbehaltsgebiete: Hier wird die Windkraft zwar positiv berücksichtigt, muss aber im Einzelfall gegen andere Belange (z. B. Tourismus oder Landwirtschaft) abgewogen werden.

2. Die "Ausschlusswirkung"

Das ist das mächtigste Werkzeug des Plans: Wenn die Planungsgemeinschaft im ROP festlegt, dass Windkraft nur in bestimmten Zonen (Vorranggebieten) stattfinden darf, ist sie im gesamten Rest der Region automatisch unzulässig.

  • Der Effekt: Man verhindert den "Wildwuchs" von Windrädern in der ganzen Landschaft und konzentriert sie auf geeignete Flächen.

3. Bindung für die Gemeinden

Eine Gemeinde kann nicht einfach beschließen, einen Windpark im Wald zu bauen, wenn der regionale Raumordnungsplan diesen Wald als "Tabuzone" markiert hat. Die kommunale Bauplanung muss sich an die Ziele der Raumordnung anpassen.

4. Kriterien und Abstände

Im Plan werden oft die "Spielregeln" definiert, die für die gesamte Region gelten, zum Beispiel:

  • Mindestabstände: Wie weit muss ein Windrad von einem Dorf oder einer Einzelbebauung entfernt sein?

  • Höhenbeschränkungen: Gibt es Gebiete, in denen Windräder wegen des Denkmalschutzes oder der Flugsicherung nur eine bestimmte Höhe haben dürfen?

 

Zusammenfassend

Ohne eine positive Ausweisung im regionalen Raumordnungsplan ist es für einen Investor fast unmöglich, eine Genehmigung zu bekommen. Der Plan ist also die Voraussetzung und die Schranke zugleich.