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Veranstaltungen in Niederwallmenach

Aktuelles aus Niederwallmenach

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Rege Beteiligung bei der Einwohnerversammlung zu den Erneuerbaren Energien in Niederwallmenach

Niederwallmenach, den 18.​03.​2026

Am 29.02. fand in der Turnhalle Niederwallmenach die Einwohnerversammlung zum Thema Erneuerbare Energien statt.
 

Bürgermeisterin Peggy Breitenbach und der Gemeinderat hatten eingeladen, um über den aktuellen Stand beim Ausbau Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Nastätten und insbesondere in der Gemeinde Niederwallmenach zu berichten und über die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde zu informieren. Eingeladen waren auch Bürgermeister Jens Güllering, Herr Scholz, Referent für Erneuerbare Energien und Herr Dr. Karl, Regionalreferent von der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz, sowie Frau Michel, Büroleitung und Frau Liebl, Klimaschutzmanagerin der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten.
 

Nach einer einführenden Ansprache von Frau Breitenbach erläuterte Frau Liebl die Klimaschutzziele des Bundes und Landes und Ihre Auswirkungen auf die Verbandsgemeinde Nastätten. Rheinland-Pfalz verfolgt das Ziel bis zum Jahr 2030 seinen Stromverbrauch bilanziell zu 100 % aus Erneuerbaren Energien zu decken. Bisher wurden landesweit 68 % erreicht. Der Energiesteckbrief der Verbandsgemeinde zeigt im Vergleich, dass in der Region Aufholbedarf besteht: Bisher werden nur 30 % des Stromverbrauchs der VG bilanziell durch Erneuerbare Energien abgedeckt, überwiegend aus PV-Freiflächenanlagen und Dachanlagen.
 

Frau Michel führte aus wie der Ausbau von Erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie, bisher durch den Flächennutzungsplan 14. Änderung in der Verbandsgemeinde Nastätten geregelt wurde. Bereits 2012 wurden nach Berücksichtigung von Abstandsflächen und naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien insgesamt acht Potenzialflächen für die Windenergie ausgewiesen. Über ein Interessenbekundungsverfahren wurde ein Projektierer ausgewählt und einige wenige Gemeinden erteilten den Zuschlag und begannen mit den Planungen von Windenergieparks. Die Gemeinde Niederwallmenach ist dem Solidarpakt für Windenergie beigetreten, hatte sich aber zum damaligen Zeitpunkt gegen den Ausbau von Windenergie auf gemeindeeignen Flächen ausgesprochen.
 

Herr Güllering berichtet anschließend über Neuerungen der Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene der letzten Jahre. Der beschleunigte Ausbau von Windenergie gilt als überragendes öffentliches Interesse zum Zweck der Versorgungssicherheit. Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz hat die Bundesregierung 2023 die Länder verpflichtet den Ausbau von Windenergie zu beschleunigen und verbindliche Flächenziele festgelegt. Für Rheinland-Pfalz regelt das Landeswindenergiegebietegesetz, dass 1,4 % der Landesfläche bis 2027 und 2,2 % bis 2030 für den Ausbau ausgewiesen werden. Die Umsetzung erfolgt durch die Regionale Raumordnungsplanung. Die erste Offenlage der Regionalplanung hat bereits gezeigt, dass auch in der VG Nastätten und in Niederwallmenach weitere Flächen für Windenergie hinzukommen können. Obwohl die Regionalplanung noch nicht abgeschlossen ist, ist es bereits jetzt möglich Anträge für Windenergieanlagen zu stellen. Aus diesem Grund kommen bereits jetzt viele Projektierer mit Pachtangeboten auf Privateigentümer und Gemeinden zu, um Flächen zu sichern.
 

Sobald der Raumordnungsplan in Kraft tritt, hat die Gemeinde durch die Privilegierung in den Vorranggebieten keine Entscheidungshoheit über die Planung von Windenergieanlagen – wenn sie nicht selbst Eigentümerin der Flächen ist.
 

Wie kann die Gemeinde Niederwallmenach Ihren Einfluss auf die Planung wahren und an der Energiewende partizipieren?
 

Um eine Verspargelung der Landschaft zu vermeiden, können die betroffenen Gemeinden sich zusammenschließen und selbst mitgestalten, bevor es andere tun. Das fördert den sozialen Frieden und die Verteilung der Einnahmen für gemeinschaftliche Zwecke.
 

Klimaschutzmanagerin Frau Liebl führt weiter aus, dass dadurch nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und einen Beitrag zur Klimaneutralität geleistet wird, sondern dass die Gemeinden auch ihre Unabhängigkeit von Energieimporten wahren und die Gemeindehaushalte stabilisiert werden können. Bürgerinnen und Bürger in Niederwallmenach profitieren davon zum einen, dass Gemeindeeinnahmen für das Gemeinwohl verwendet werden, z.B. um den Anbau des Kindergartens zu finanzieren, als auch über Bürgerbeteiligungen wie z.B. ein Strombonus oder Bürgerstromtarif, der durch die Betreiber eines Windparks angeboten werden kann.
 

Was sind die weiteren Schritte für den Gemeinderat?
 

Der Gemeinderat hat bereits den Beschluss gefasst sich mit dem Thema Windenergie aufgrund der neuen Situation wieder zu befassen. Gemeinsam mit den umliegenden betroffenen Gemeinden kann über ein geregeltes Vergabeverfahren (ein sog. Interessenbekundungsverfahren) ein passender Projektpartner ausgewählt werden. Dazu erstellen die Gemeinden einen Kriterienkatalog, der die Interessen der Gemeinden widerspiegelt. Anschließend können die Gemeinden den Zuschlag für das beste Angebot erteilen und einheitliche Pachtverträge abschließen, die nicht nur die Pachteinnahmen regeln, sondern die Gemeinden auch gegen Risiken absichern.
 

Anschließend wurde die Fragerunde eröffnet.
 

Ein Mitglied des Gemeinderats betont, dass auch der Schutz der Gemeinde vor Starkregenereignissen gewährleistet werden muss und die attraktive Landschaft der Region ein schützenswertes Gut ist.
 

Revierförster Herr Janner beantwortet Fragen zum Schutz des Waldes und erläutert, dass das Forstamt Nastätten bei bisherigen Abstimmungen für Windenergieprojekte sehr restriktiv vorgegangen ist. Es werde bei Zuwegung und Standort zuweilen über jeden Baum diskutiert. Herr Janner wies außerdem auf das Dilemma zwischen Waldabholzung und Windenergie hin. Die Standorte seien so zu wählen, dass der Schaden am Wald möglichst gering bleibe. Durch großzügige Ausgleichsmaßnahmen sei es beispielsweise in Welterod möglich, den durch den Klimawandel und Borkenkäfer geschädigten Gemeindewald wieder aufzuforsten.
 

Ein Vertreter der Bürgerinitiative Niederwallmenach trug ein Statement gegen den Ausbau von Windenergie vor, dessen Inhalte vor der Veranstaltung als Flugblätter verteilt worden sind.
 

Daraufhin folgten zahlreiche weitere Wortmeldungen und Fragen zum Netzausbau, Speichern, zum Rückbau von Anlagen und den allgemeinen Risiken für Mensch und Natur, welche von der Klimaschutzmanagerin und den Referenten der Energieagentur beantwortet wurden: So wird die Höhe der Bürgschaften für den Rückbau von der Genehmigungsbehörde und nicht durch die Gemeinde festgesetzt und überprüft. Ebenso finden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens Untersuchungen zu Schattenwurf und Schallemissionen statt, die gesetzliche vorgegeben sind. Die Untersuchung zu Vorkommen von geschützten Tierarten kann bis zu einem Jahr andauern.
 

Herr Dr. Karl betont, dass nach aktuellen Studienlage eine gelungene Energiewende auf einem Zusammenspiel von unterschiedlichen Energiegewinnungsarten, dezentraler Erzeugung und angepassten Verbräuchen basieren wird. Es müssen demnach PV und Windenergie sowie Speichertechnologie als auch die erneuerbare Wärmeversorgung zusammen gedacht werden.
 

Wie viele Windenergieanlagen auf die Fläche passen kann aktuell noch nicht beantwortet werden, da nicht nur die Standorte im Detail auf ihre Eignung geprüft werden müssen, sondern sich auch die gesamte Potenzialfläche bis zum Abschluss der Raumordnungsplanung noch verändern kann.

Aus dem Publikum kommt der Wunsch nach einer direkten Abstimmung für oder gegen Windkraft auf. Frau Breitenbach und Herr Güllering erinnern, dass die Vertreterinnen und Vertreter im Gemeinderat gewählt wurden, um über die kleinen aber auch größeren Themen in Niederwallmenach zu entscheiden. Auch wenn sich Niederwallmenach gegen Windenergie ausspricht werde man einen Windpark nicht verhindern können. Ein Nichthandeln der Gemeinde könnte zur Folge haben, dass Windenergieanlagen ohne kommunale Steuerung auf Privatgrundstücken geplant würden. Auch wenn die Zuwegung über Gemeindeeigene Wege und Grundstücke verliefe, ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet den Ausbau zu dulden.
 

Aus dem Saal wird angemerkt, dass es nicht nur darum gehe, wer wie viel Geld bekommt oder ob die Anlagen nicht schön anzusehen sind, sondern viel wichtiger wäre, dass dadurch das Klima und die Umwelt langfristig geschützt werde. Frau Liebl antwortet auf die Frage nach der Bedeutung für den Klimaschutz, dass für die Einsparung von CO2 in der Verbandsgemeinde die Erzeugung und Nutzung von Erneuerbarer Energie der größte Hebel ist, wenngleich der Ausbau von erneuerbaren Energien nur einer von vielen Bausteinen für den Klimaschutz ist. Ebenso wichtig seien z.B. Einsparungsmaßnahmen und Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel.
 

Es folgt ein Appell aus dem Publikum, dass dieses durchaus emotionale Thema – ob man nun für Windkraft oder dagegen sei – die Gemeinde nicht spalten solle, und man sich weiterhin mit Respekt begegnen müsse. Dieser Beitrag wurde von viel Applaus begleitet.
 

Die Bürgermeisterin stellte abschließend richtig, dass das von der Bürgerinitiative Niederwallmenach verbreitete Flugblatt viele Unwahrheiten enthält und verbittet sich eine weitere Verbreitung und Irreführung. Unter anderem sei die Gemeinde Niederwallmenach bisher nicht zu einer AöR für Erneuerbare Energien beigetreten, da diese sich zum jetzigen Zeitpunkt erst in den Gründungsvorbereitungen befindet.
 

Als Schlusswort macht Herr Janner nochmals deutlich, dass sich die Gemeinde Niederwallmenach noch ganz am Anfang des Weges befände, und viele Themen erst im Prozess beraten und entschieden werden können. Frau Breitenbach bedankt sich für die Teilnahme bei allen Anwesenden. Der Gemeinderat wird über die weiteren Schritte beraten und die Einwohnerinnen und Einwohner über neue Erkenntnisse zu diesem Thema informieren.