- 26.09.2026 TuS Niederwallmenach: 6. Spenden STEP-AEROBOC-Marathon
- 27.09.2026 Niederwallmenacher Weinfest
- 06.10.2026 Feuerwehrübung
- 26.09.2026 TuS Niederwallmenach: 6. Spenden STEP-AEROBOC-Marathon
- 27.09.2026 Niederwallmenacher Weinfest
- 06.10.2026 Feuerwehrübung
- 26.09.2026 TuS Niederwallmenach: 6. Spenden STEP-AEROBOC-Marathon
- 27.09.2026 Niederwallmenacher Weinfest
- 06.10.2026 Feuerwehrübung
- 26.09.2026 TuS Niederwallmenach: 6. Spenden STEP-AEROBOC-Marathon
- 27.09.2026 Niederwallmenacher Weinfest
- 06.10.2026 Feuerwehrübung
Auswirkungen für Niederwallmenach
Was bedeutet der Raumordnungsplan (ROP) Konkret für Niederwallmenach ?
Die Planung von Windenergieanlagen in unserer Region nimmt an Fahrt auf. Aktuell befindet sich der Regionale Raumordnungsplan der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald in der Phase der 2. Offenlage. Das bedeutet: Die potenziellen Flächen für Windkraft stehen aktuell noch nicht endgültig fest, aber der Rahmen wird jetzt gesteckt.
Unsere Strategie: Solidarität statt Einzelgänge
Obwohl die offiziellen Flächen noch nicht final bestätigt sind, treten bereits jetzt verschiedene Projektplaner an Grundeigentümer in unserer Gemarkung heran, um sich Flächen durch Pachtverträge zu sichern.
Die Gemeinde Niederwallmenach verfolgt hierbei ein klares Ziel: Wir wollen das bestmögliche Ergebnis für unser Dorf und die umliegenden Gemeinden erzielen. Um dies zu erreichen, setzen wir auf:
Flächenpooling: Wir möchten verhindern, dass einzelne Flächen isoliert verpachtet werden. Durch die Bündelung von Flächen stärken wir unsere Position.
Eigentümergemeinschaft: Wir treten als geschlossene Einheit gegenüber Projektierern auf. Nur als Gemeinschaft können wir faire Konditionen, Mitspracherechte und eine gerechte Verteilung der Erträge sicherstellen.
Interkommunale Zusammenarbeit: Wir denken über die Grenzen unserer Gemarkung hinaus, um auch für unsere Nachbargemeinden Vorteile zu sichern.
Transparenz und Beteiligung
Uns ist wichtig, dass dieser Prozess für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar bleibt. Sobald konkrete Genehmigungsverfahren durch die SGD Nord (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) eingeleitet werden, sieht das Gesetz eine offizielle Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Wir als Gemeinde werden Sie über diese Schritte und die Bekanntmachungen der SGD Nord auf dem Laufenden halten.
Zusammenfassend:
Sobald der Raumordnungsplan in Kraft tritt hat die Gemeinde in den
Vorranggebieten keine Entscheidungshoheit über die Planung von
Windenergieanlagen – wenn sie nicht selbst Eigentümerin ist.


