Datenschutz-Regeln für den Drohnenflug

Niederwallmenach, den 31. 12. 2019

Drohnen erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Werden Sie aber nicht sachgerecht genutzt, kommt es schnell zu Rechtsverstößen. Da sich in den letzten Monaten Beschwerden über Drohnen gehäuft haben, nehmen wir dies als Anlass dazu, auf die datenschutzrechtlichen Grundlagen der Drohnennutzung als Merkblatt hinzuweisen. Diese greifen dann, wenn die Drohne mit einer Kamera zur Bildaufzeichnung ausgestattet ist.

 

Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern empfehlen wir, auf die Gemeindeverwaltung oder direkt auf die zuständigen Behörden zuzugehen.

 

Das Merkblatt einschließlich eines Flyers des Bundesministeriums für Verkehr finden Sie unter unseren Rechtsgrundlagen.

 

gez. Bauer

Datenschutzbeauftragter Ortsgemeinde Niederwallmenach

 

Bild zur Meldung: Drohne mit Kamera